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Wahlberechtigte Personen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis aufhalten werden, können eine Wahlkarte beantragen.
Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte :
Die Zusendung bzw. Abholung der Wahlkarte ist frühestens ab Mitte Mai möglich